Nasenkorrektur
Wissenswertes über Nasenkorrektur
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Mit Nasenkorrektur werden Korrekturen des Nasengerüstes bezeichnet, die man in der Regel erst nach Beendigung der Wachstumsphase durchführen kann, d.h. nicht vor dem 18. Lebensjahr. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine kosmetische Korrektur, die umganssprachlich als Schönheitsoperation bezeichnet wird. Nur bei medizinischen Indikationen übernehmen die Krankenkassen die Kosten
Außer den sehr häufigen Höcker- oder Langnasen, bei denen knöchernes und knorpeliges Material des Nasenrückens abgetragen werden kann, sind viele Nasen ihren Trägern zu breit oder haben im Verhältnis zur Oberlippe einen ungünstigen Winkel. Zudem sind viele Nasen schief, oder asymmetrisch, was wiederum ein anderes Vorgehen nötig macht. Besteht zusätzlich eine Nasenatmungsbehinderung, müssen in tieferen Nasenabschnitten zusätzlich Korrekturen vorgenommen werden.
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Die Operation wird, außer in Ausnahmefällen, in Vollnarkose durchgeführt. Je nach Konstitution des Patienten, kann der Eingriff stationär (3-4 Tage) oder ambulant durchgeführt werden. Der Schnitt wird in der Nase durchgeführt, so dass von außen keine Narben sichtbar sind. Nach Abtragung von knöchernen Anteilen, muss für ca. 7 Tage ein Nasengips getragen werden, danach noch für eine Woche ein Pflaster. Gesellschafts- und arbeitsfähig ist man nach ca. 2 Wochen.
Hinweis:
Sie sollten diese Informationen niemals als Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden.
Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Bei Erkrankungen von Tieren konsultieren Sie einen Tierarzt. Nehmen Sie niemals Medikamente (Heilkräuter eingeschlossen) ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!
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